Künstliche Augen: Die Versorgung
Der erste Schritt ist das Einsetzen eines Konformers, eine temporäre Form für die Dauer von ca. 2-6 Wochen, idealerweise geschieht dies 3-4 Tage postoperativ. Zum Teil wird diese provisorische Versorgung schon in der Klinik vorgenommen.
Achtung! Bei Nicht-Versorgung besteht akute Schrumpfungsgefahr der Bindehaut und Umschlagsfalten!
Entsprechend dem individuellen Heilungsverlauf wird nach 2-6 Wochen die Erstanfertigung des Kunstauges in an- gepasster Form und Farbe vorgenommen.
Nach erfolgter Erstversorgung ist 2-3 Monate später eine Zweitversorgung erforderlich, denn es kommt, dem weiteren Heilungsverlauf entsprechend, zu erneuten Veränderungen, meist Vertiefungen, die Anpassungen in Form und Größe mit sich bringen. Das Kunstauge wird von nun an etwa jährlich erneuert, da die Oberfläche durch Tränenflüssigkeit und Umwelteinflüsse einem Verschleiß unterworfen ist, der sich auf den Tragekomfort auswirkt und Entzündungen mit sich bringen kann.

Zur Anfertigung rechtzeitige Terminvereinbarung vorausgesetzt muss der Patient für die Kostenübernahme ein Rezept des Arztes (bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) bzw. genehmigte Anträge/ Kostenüber- nahmeerklärungen (bei Versorgungs- und Fürsorgeämtern) vorlegen. Seit dem 1. Januar 2004 besteht außerdem eine Zuzahlungspflicht von 10%, maximal 10,00 Euro.
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