Von der Kunst des künstlichen Auges

Erfahrung seit über 60 Jahren

Der Verlust des Auges

Künstliche Augen werden indiziert bei:

Medizinischer Anspruch:
Der Schutz der Augenhöhle bzw. des verbliebenen Augapfels, Vermeidung von Schrumpfungsprozessen
sowie die Förderung des Schädelwachstums und der Gesichts-Symmetrie bei Kleinkindern.

Kosmetischer Anspruch:
Die weitgehende Wiederherstellung des normalen Erscheinungsbildes eines Gesichts.

Psychologischer Anspruch:
Die anfängliche Furcht vor kosmetischer Entstellung bedeutet für den Patienten nicht selten eine erhebliche psychische Belastung, weshalb eine einfühlsame Kommunikation und sorgfältige Aufklärung unerlässlich sind.

Nach dem Verlust des Auges schafft der Augenchirurg die Voraussetzungen zur Anfertigung des künstlichen Auges Enucleation mit Implantat.

Der Patient vereinbart umgehend einen Termin bei seinem Kunstaugen-Institut. Dort wird der Ocularist die weitere Betreuung übernehmen.

Die Versorgung

Augenpaar-Versorgung-Kunstauge

Der erste Schritt ist das Einsetzen eines Konformers, eine temporäre Form für die Dauer von ca. 2-6 Wochen, idealerweise geschieht dies 3-4 Tage postoperativ. Zum Teil wird diese provisorische Versorgung schon in der Klinik vorgenommen.

Achtung! Bei Nicht-Versorgung besteht akute Schrumpfungsgefahr der Bindehaut  und Umschlagsfalten!

Entsprechend dem individuellen Heilungsverlauf wird nach 2-6 Wochen die Erstanfertigung des Kunstauges in angepasster Form und Farbe vorgenommen.

Nach erfolgter Erstversorgung ist 2-3 Monate später eine Zweitversorgung erforderlich, denn es kommt, dem weiteren Heilungsverlauf entsprechend, zu erneuten Veränderungen, meist Vertiefungen, die Anpassungen in Form und Größe mit sich bringen. Das Kunstauge wird von nun an etwa jährlich erneuert, da die Oberfläche durch Tränenflüssigkeit und Umwelteinflüsse einem Verschleiß unterworfen ist, der sich auf den Tragekomfort auswirkt und Entzündungen mit sich bringen kann.

Zur Anfertigung (rechtzeitige Terminvereinbarung vorausgesetzt) muss der Patient für die Kostenübernahme ein Rezept des Arztes (bei Krankenkassen und Berufsgenossenschaften) bzw. genehmigte Anträge/ Kostenübernahmeerklärungen (bei Versorgungs- und Fürsorgeämtern) vorlegen. Seit dem 1. Januar 2004 besteht außerdem eine Zuzahlungspflicht von 10%, maximal 10,00 Euro.

Das künstliche Auge

Das künstliche Auge ist eine Einzelanfertigung, die für den Patienten individuell hergestellt wird.

In Deutschland werden künstliche Augen überwiegend aus Kryolithglas gefertigt (Na6 Al2 F12). Dies hat sich seit weit über 100 Jahren wegen seiner guten Eigenschaften bestens bewährt. Die Oberfläche ist äußerst hart und damit glatt und gut zu benetzen. Es ist anorganisch, biokompatibel und somit bestens verträglich. Durch seinen Glanz liefert es ein natürliches Aussehen. Das künstliche Auge ist schalenförmig und je nach Beschaffenheit der Orbita einwandig oder doppelwandig gefertigt. Form, Größe und Dicke variieren stark, dem individuellen Anspruch entsprechend. (Gewicht: ca. 1,0 – 3,0 g, Volumen: ca. 1 – 2,5 ml)

Wir liefern folgende Sonderanfertigungen

Seit 1986 beschäftigen wir uns intensiv mit künstlichen Augen aus Kunststoffmaterial. Diese Erfahrung gewährleistet dem Patienten in Abstimmung mit seinem Augenarzt eine vernünftige, fachgerechte Alternativlösung bei angezeigter Indikation. Künstliche Augen aus Kunststoff werden bei uns ausschließlich nach Abdruck gefertigt. Verwendung findet zertifiziertes Polymethylmethacrylat aus dem Dentalbereich. 

Die nebenstehende Abbildung zeigt schematisch den Entstehungsprozess eines künstlichen Auges.

Die Abbildung zeigt schematisch den Entstehungsprozess eines künstlichen Auges